Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsvertrag

1. AS Discover Car Hire, mit Registrierungsnummer in Lettland: 40103690968, Geschäftsanschrift: K.Ulmana gatve 2, Riga, LV-1004, Lettland (nachstehend Gesellschaft oder „wir“) bietet diese Website und ihre Dienstleistungen unter Vorbehalt der folgenden Bedingungen und Konditionen (nachstehend: Allgemeine Geschäftsbedingungen) an. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Website oder eine unserer Dienstleistungen nutzen. Wenn Sie mit einem der Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Webseite nicht zu nutzen und unsere Dienstleistungen nicht in Anspruch zu nehmen.

2. Die Gesellschaft stellt ihre Dienstleistungen unter der Verwendung eines Reservierungssystems zur Verfügung, das unter der Marke www.discovercars.com (nachstehend: Website) betrieben wird.

3. Durch die Nutzung der auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen und durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sie den Buchungsvertrag (im Folgenden: Buchungsvertrag) mit der Gesellschaft ab.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des zwischen Ihnen als Mieter (im Folgenden: Mieter) und der Gesellschaft abgeschlossenen Buchungsvertrages.

5. Der Buchungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Mieter die Dienstleistung auf der Website gebucht hat, die Kredit-/Debitkarte des Mieters zu diesem Zweck belastet wurde oder die vom Unternehmen erbrachte Dienstleistung mit einer alternativen Zahlungsmethode (z. B. PayPal, Apple Pay, Google Pay usw.) bezahlt wurde und der jeweilige Mietwagenanbieter das Unternehmen darüber informiert hat, dass die jeweilige Buchung genehmigt wurde. Diese Vereinbarung bedeutet, dass das Unternehmen als Auftraggeber den Mietwagenservice gekauft hat und ihn an den Mieter weiterverkauft. Damit bestätigen wir unsere Rolle als Hauptanbieter in dieser Transaktion, indem wir die Vereinbarung über die Erbringung der Mietwagenleistung direkt zwischen dem Mieter und uns vermitteln.

6. Das Unternehmen stellt dem Mieter Informationen über verfügbare Autovermieter zur Verfügung, indem es die Reservierungspräferenzen des Mieters (Fahrzeugtyp, Ort, Reservierungsdatum und -zeit, Mietdauer) an den jeweiligen Autovermieter sendet und die Buchungsinformationen (nachstehend: Buchungsvoucher) per E-Mail an den Mieter sendet, wenn der jeweilige Autovermieter das Unternehmen darüber informiert hat, dass die jeweilige Buchung / das jeweilige Reisearrangement (nachstehend: Dienstleistung) bestätigt wurde.

7. Auf der Website wird der Gesamtpreis für den Mietwagen angezeigt, bevor Sie eine Zahlungsmethode auswählen und die Zahlungsinformationen eingeben.

8. Es ist daher für den Mieter wichtig, sich bewusst zu sein, dass er durch die Eingabe der Zahlungsdetails (oder durch eine PayPal-Zahlung) und durch die Bestätigung der Zahlung seinen Wunsch äußert, den Vertrag zu schließen. Diese Buchung kann nach der Zusendung des Buchungsvouchers an die E-Mail-Adresse des Mieters nicht widerrufen werden.

9. Nach dem Inkrafttreten des Buchungsvertrages wird der Geldbetrag (in der nach dem Abschnitt "Zahlungen" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechneten Höhe) einbehalten und auf das Bankkonto der Gesellschaft überwiesen. Ein Buchungsvoucher wird dem Mieter per E-Mail als Bestätigung für den Abschluss des Buchungsvertrages zugesandt.

10. Der Mieter muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, bevor er die Dienstleistung bezahlt und den Buchungsvertrag abschließt. Falls die Bedeutung oder die Folgen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter nicht klar sind, empfehlen wir dem Mieter dringend, die Gesellschaft per E-Mail zu kontaktieren: Support@discovercars.com,, um zusätzliche Informationen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Zustimmung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erhalten.

BUCHUNG

11. Auf der Website kann der Mieter ein Fahrzeug aus einer Reihe von Fahrzeugen auswählen und buchen, die von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen ist zwar nicht direkt Eigentümer der Fahrzeuge, kauft aber Autovermietungsdienste von Anbietern, um sie an Mieter weiterzuverkaufen.

12. Der Mieter muss alle erforderlichen Dokumente (einschließlich der Dokumente, die die Annahme und Nutzung des Fahrzeugs regeln) bei der Übernahme des Mietwagens gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters unterzeichnen.

13. Jeder Mietwagenanbieter hat seine eigenen Mietbedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs. Die wichtigsten Bedingungen des Mietwagenanbieters in Bezug auf die Anforderungen an den Fahrer, die Versicherung, die Kaution, die Zahlungen, die Tankregelung usw. sind jedoch im Abschnitt "Mietbedingungen" auf der Website verfügbar. Die vollständigen Bedingungen des Mietwagenanbieters sind bei der Fahrzeugübergabe einsehbar.

14. Mit der Buchung des ausgewählten Fahrzeugs auf der Website akzeptiert der Mieter die Mietbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters. Auf der Website zeigt die Gesellschaft die Mietbedingungen an, wie sie vom Mietwagenanbieter zum aktuellen Zeitpunkt genehmigt wurden. Die Gesellschaft übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Verpflichtungen in Bezug auf den Mieter, wenn der jeweilige Mietwagenanbieter seine Mietbedingungen oder seine Geschäftsbedingungen ändert.

15. Detaillierte Informationen über eine bestimmte Buchung des Mieters sind im Buchungsvoucher angegeben, der dem Mieter per E-Mail zugesandt wird.

16. Die wichtigsten Währungen, in denen Preise auf dieser Website veröffentlicht werden, sind Euro (EUR), US-Dollar (USD), Kanadische Dollar (CAD) und Britische Pfund (GBP). Es gibt die Option, Preise in anderen Währungen anzuzeigen. Diese werden umgerechnet angezeigt, basierend auf den von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Referenzkursen. Bei Buchungen mit vollständiger Vorauszahlung wird die Hauptwährung vom Mietwagenanbieter in seinem Land festgelegt und der Zahlungsbetrag wird entsprechend umgerechnet.

BUCHUNGSPROZESS

17. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Mieter die gewünschte Fahrzeugklasse aussuchen. Die Buchung garantiert nicht eine bestimmte Fahrzeugmarke oder ein Modell, sondern eine ausgewählte Fahrzeugklasse, es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass das spezifische Fahrzeugmodell und die Fahrzeugmarke vom Mietwagenanbieter garantiert werden. Wenn die gebuchte Fahrzeugklasse zur Abholzeit verfügbar ist, wird diese zur Verfügung gestellt. In anderen Fällen wird ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren Klasse zur Verfügung gestellt. Nur selten können lediglich Fahrzeuge einer niedrigeren Klasse zur Verfügung gestellt werden.

18. Die auf der Suchseite angezeigten Fahrzeugbilder sind informativ. Das bei der Abholung bereitgestellte Mietfahrzeug kann von dem auf dem Bild abweichen.

19. Vor der Buchung ist der Mieter dafür verantwortlich, alle bereitgestellten Informationen über das ausgewählte Fahrzeug sorgfältig zu prüfen, da die Mietbedingungen der verschiedenen Mietwagenanbieter variieren können.

20. Der Mieter muss sicherstellen, dass sein Alter innerhalb der vom Mietwagenanbieter festgelegten Altersgrenze liegt. Die Gesellschaft trägt keine Verantwortung, falls der Mieter bei der Abholung des Fahrzeugs die Anforderungen des Mietwagenanbieters nicht erfüllt.

21. Informationen über Optionen und Extras, die im Preis inbegriffen und nicht inbegriffen sind, sind auf der Website in den Abschnitten „Im Preis inbegriffen", „Nicht im Preis inbegriffen“ und „Zusätzliche Extras und Dienstleistungen" verfügbar.

22. Wenn zusätzliche Extras benötigt werden, z. B.: GPS, Kindersitze, Fahrradständer, die Genehmigung, außerhalb des Anmietlandes zu reisen, die Möglichkeit, das Fahrzeug an einem anderen Ort als am Abholort abzugeben, die Option, das Fahrzeug an einem anderen Ort als der Standort des Mietwagenanbieters abzuholen, muss dies bei der Buchung schriftlich per E-Mail angefragt werden: support@discovercars.com oder im Live-Chat auf der Website.

23. Wenn eine Buchung getätigt wird, fährt der Kundenservice der Gesellschaft mit der Bestätigung dieser Buchung – dem Buchungsvoucher – vom ausgewählten Mietwagenanbieter fort. Abhängig von verschiedenen Faktoren, kann der Bestätigungsvorgang normalerweise bis zu 48 Stunden dauern. Wenn das Startdatum der Miete in den nächsten 5 Tagen oder kurzfristiger nach dem Buchungsdatum liegt, wird die Buchung vorrangig bearbeitet.

24. Nachdem der ausgewählte Mietwagenanbieter der Gesellschaft bestätigt, dass er das angeforderte Fahrzeug bereitstellen kann, wird die Gesellschaft den Preis für die Dienstleistung (einschließlich des Preises für zusätzliche Dienstleistungen, die an die Gesellschaft zu bezahlen sind) von der Kreditkarte abbuchen/einbehalten und den Buchungsvoucher senden, wodurch der Buchungsbestätigungsvorgang abgeschlossen wird.

25. Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar ist, wird ein Kundenbetreuer der Gesellschaft den Mieter kontaktieren, um mögliche alternative Buchungen anzubieten.

26. Wenn es keine Alternativfahrzeuge gibt oder der Mieter diese nicht akzeptiert, wird die Gesellschaft die Buchung stornieren und die Kosten, welche dem Dienstleistungspreis entsprechen, auf der Zahlungskarte des Mieters entsperren.

27. Der Status der vom Mieter vorgenommenen Buchung kann auf der Website unter "Meine Buchung" eingesehen werden.

ZAHLUNGEN

28. Zahlungsmöglichkeiten, die von der Gesellschaft auf dieser Website akzeptiert werden, sind gültige Kredit-/Debitkarten oder PayPal.

29. Die von den Mietwagenanbietern akzeptierten Zahlungsmethoden variieren und können Kreditkarten, Debitkarten oder Bargeld umfassen. Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter nur Kreditkartenzahlungen akzeptieren. Der Mieter ist verpflichtet, die Zahlungsmöglichkeiten des gewählten Mietwagenanbieters (verfügbar auf der Website, im Abschnitt "Mietbedingungen") vor der Buchung oder der Abholung des Fahrzeugs selbst zu überprüfen.

30. Die Gesellschaft kann dem Mieter die folgenden Zahlungsarten für die Bezahlung des gebuchten Fahrzeugs anbieten:

30.1. Der Dienstleistungspreis wird bei der Buchung vom Mieter an die Gesellschaft entrichtet. Der Mieter zahlt den Rest des Mietpreises sowie die gewählten Extras und Zusatzleistungen direkt an den Mietwagenanbieter, als er das Fahrzeug am Ort der Anmietung abholt. (Buchung mit teilweiser Vorauszahlung).

30.2. Die Gesellschaft erhebt vom Mieter im eigenen Namen und im Namen des Autovermieters den vollen Preis für die Buchung des Fahrzeugs, einschließlich des entsprechenden Preises für die Dienstleistung und den Mietpreis (Buchung mit voller Vorauszahlung).

30.3. Die Gesellschaft zieht bei der Buchung keine Zahlung vom Mieter ein. Der Mieter zahlt den Mietpreis sowie die Kosten für die vom Mieter gewählten Extras und Zusatzleistungen direkt an den Mietwagenanbieter bei der Abholung des Fahrzeugs am Zielort. (Buchung mit Bezahlung bei Ankunft).

31. Die für die jeweilige Buchung verfügbare Zahlungsart richtet sich nach den zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Mietwagenanbieter vereinbarten Kooperationsbedingungen.

32. Die von der Gesellschaft abgezogene Zahlung besteht aus dem Preis der Dienstleistung sowie aus den Zahlungen für das gewählte Relax-Paket oder die Dienstleistungen der vollen Abdeckung (wenn diese in Übereinstimmung mit dem Abschnitt Relax-Paket oder volle Abdeckung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewählt wurden). Diese Zahlung wird von der Gesellschaft einbehalten. Sie wird im Mietvertrag mit dem Autovermieter nicht erwähnt. Im Falle einer Buchung mit voller Vorauszahlung werden von der Gesellschaft Zahlungen abgezogen, die sich aus dem Dienstleistungspreis, dem Mietpreis sowie den Zahlungen für das Relax-Paket oder die Dienstleistungen des Vollschutzes zusammensetzen, die gemäß dem Abschnitt "Relax-Paket" oder "Vollschutz" in diesen Bedingungen gewählt wurden.

33. Der Mietpreis (falls von der Gesellschaft nicht einbehalten) sowie Zahlungen für zusätzliche Extras und Dienstleistungen, die bei der Abholung gewählt wurden oder von der Gesellschaft nicht einbehalten werden, werden vom jeweiligen Mietwagenanbieter bei der Fahrzeugabholung in Rechnung gestellt.

34. Eine Kaution (nach Abschluss des Mietvertrages) wird auf der Kreditkarte des Hauptfahrers oder als Baranzahlung vom Mietwagenanbieter zur Deckung eventueller Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen, Verkehrsverstöße, Betankungskosten usw. erhoben. Falls keine Verkehrsverstöße oder sonstige Kosten entstehen, wird die Kaution auf der Kreditkarte in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Ende der Mietzeit freigegeben.

35. Zahlungen an den Mietwagenanbieter müssen in der lokalen Währung des Landes, in dem das Fahrzeug abgeholt wird, erfolgen. Wenn diese sich von der Währung Ihrer Kreditkarte unterscheidet, berechnet Ihr Kreditkarteninstitut nach dem aktuellen Wechselkurs und erhebt eventuell eine Wechselgebühr. Die Gesellschaft ist nicht für Differenzen zwischen dem auf der Website angezeigten Preis und dem Betrag verantwortlich, mit dem die Kreditkarte des Mieters belastet wird, falls diese Differenzen auf den verwendeten Wechselkurs oder die Wechselgebühr zurückzuführen sind oder falls der Mieter und der Mietwagenanbieter einen höheren Mietpreis, als in der Buchungsbestätigung festgelegt wurde, vereinbart haben.

36. Der Mietwagenanbieter kann eine Vorautorisierung der in Artikeln 33 und 34 genannten Zahlungen vornehmen, bevor die Abholung des Mietfahrzeugs gestattet wird.

WIDERRUFSRECHT

37. Nach Abschluss des Buchungsvertrages hat der Mieter gemäß den Gesetzen der Republik Lettland kein Recht, vom Buchungsvertrag zurückzutreten.

STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG

38. Der Mieter kann die Buchung stornieren und ein Guthaben (im Folgenden "Buchungsguthaben"), erhalten, welches für zukünftige Buchungen über die Website verwendet werden kann, und zwar bis zu 48 Stunden vor der vorab geplanten Abholzeit über den Bereich "Meine Buchung" auf der Website.

39. Wenn die Stornierung weniger als 48 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abholzeit beantragt wird, werden nur die Kosten für den Selbstbeteiligungsschutz (falls erworben) als Buchungsguthaben gutgeschrieben.

40. Wenn das Relax-Paket erworben wurde, kann der Mieter die Buchung jederzeit vor der ersten Abholzeit stornieren und eine Buchungsgutschrift für die Kosten des Relax-Pakets erhalten.

41. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Stornierung nach dem ursprünglich geplanten Abholtermin beantragt wird.

42. Die Preise basieren auf den vor Mietbeginn vereinbarten Abhol- und Rückgabeterminen und -zeiten. Wird das Auto später abgeholt oder früher zurückgebracht, erhält der Mieter keine Rückerstattung für die nicht genutzten Stunden oder Tage.

43. Falls die Buchung weniger als 48 Stunden vor der Abholzeit erfolgt, ist sie nicht erstattungsfähig, es sei denn, das Relax-Paket wird erworben (Selbstbeteiligungsschutz, falls erworben, wird bis zur Abholzeit erstattet).

44. Wenn der Mieter nicht beabsichtigt, das Fahrzeug abzuholen (auch wenn keine Rückerstattung möglich ist), muss er die Gesellschaft unverzüglich benachrichtigen; andernfalls kann dem Mieter eine zusätzliche Gebühr bei Nichterscheinen berechnet werden.

45. Wenn ein Stornierungsantrag an den Mietwagenanbieter und nicht an die Gesellschaft gerichtet wird, gelten diese Bedingungen für die Stornierung und Rückerstattung nicht.

46. Das Buchungsguthaben kann für jede über unsere Website getätigte Buchung verwendet werden und kann auch für mehrere Buchungen aufgeteilt werden. Das Buchungsguthaben kann nur für die Bezahlung von Dienstleistungen der Gesellschaft verwendet werden.

47. Der Buchungsguthaben verfällt drei (3) Jahre nach Erhalt durch den Mieter.

48. Der Mieter kann die Höhe des verfügbaren Buchungsguthabens einsehen, indem er den Abschnitt "Meine Buchung" auf der Website aufruft und die ursprüngliche Buchungsnummer und seine E-Mail-Adresse eingibt.

49. Der Mieter kann seine ursprüngliche Buchungsnummer wiedererlangen, indem er sich mit dem Kundendienst der Gesellschaft in Verbindung setzt und um Unterstützung bittet.

50. Je nach den Umständen der Stornierung kann die Gesellschaft zuzüglich zum ursprünglich für die stornierte Buchung gezahlten Preis ein zusätzliches Buchungsguthaben anbieten.

51. Wir behalten uns das Recht vor, dem Mieter Buchungsguthaben aufgrund seiner Treue zu unserem Unternehmen und seinen Leistungen, für besondere Ereignisse (Feiertage, internationale Ereignisse usw.), am Geburtstag des Mieters und unter anderen Umständen nach Ermessen des Unternehmens zu gewähren. Solche Prämien können sowohl Mietern, die sich angemeldet haben, als auch Mietern, die sich nicht angemeldet haben, angeboten werden und können diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den spezifischen Bedingungen unterliegen, die wir von Zeit zu Zeit für bestimmte Arten von Buchungsguthaben festlegen (wie z. B. ein Verfallsdatum, die Art der Miete, für die sie verwendet werden können, usw.).

52. Der Mieter kann sein Buchungsguthaben für jede neue Buchung oder Zahlung auf der Website verwenden.

53. Um das Buchungsguthaben zu verwenden, sollte der Mieter die gleiche E-Mail-Adresse angeben, die bei der ursprünglichen Buchung im Abschnitt Fahrerdetails angegeben wurde. Das Buchungsguthaben wird automatisch vom Gesamtbetrag der neuen Buchung abgezogen.

54. Wenn der zu zahlende Betrag für die neue Buchung geringer das verfügbare Buchungskredit des Mieters unterschreitet, kann der Mieter den Restbetrag auf die gleiche Weise für eine zukünftige Buchung in Anspruch nehmen.

55. Der Mieter kann bis zu einem (1) Jahr nach Erhalt des Buchungsguthabens die Auszahlung des Restbetrages verlangen, der ursprünglich bezahlt wurde. Dies gilt nicht für den zusätzlichen Bonus, der auf den ursprünglich gezahlten Betrag aufgeschlagen wird, oder für ein Buchungsguthaben, das dem Mieter gemäß Paragraph 51 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wird. Zum Zwecke der Rückerstattung wird der ursprünglich gezahlte Betrag als zuerst verbraucht angesehen.

56. Jegliche Rückerstattungen für stornierte Buchungen, die entweder teilweise oder vollständig mit einem Buchungsguthaben bezahlt wurden, werden in Form einer Buchungsgutschrift gewährt.

57. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, weder ein Buchungsguthaben noch eine Geldrückerstattung für Transaktionen zu leisten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie nicht in gutem Glauben mit der Absicht durchgeführt wurden, ein Fahrzeug zu mieten (z. B. Transaktionen, die zum finanziellen Vorteil des Mieters vorgenommen werden).

NICHTERSCHEINEN

58. Wenn der Gesellschaft 48 Stunden vor der Abholzeit keine Informationen über die Stornierung der Buchung übermittelt werden (oder wenn das Relax-Paket nicht vor der Abholzeit erworben wird) und der Mieter nicht rechtzeitig ankommt, um das gebuchte Fahrzeug abzuholen, wird es als No-Show eingestuft und es kann eine zusätzliche No-Show-Gebühr erhoben werden.

59. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Namen des jeweiligen Mietwagenanbieters eine Gebühr für das Nichterscheinen zu erheben und im Falle des Nichterscheinens eine vom Mieter geleistete Zahlung (einschließlich einer vollständigen Vorauszahlung) nicht zurückzuerstatten. Die folgenden Situationen gelten als No-Show:

59.1. Der Mieter holt das Fahrzeug nicht zu dem im Voucher angegebenen Zeitpunkt ab, ohne das Unternehmen 48 Stunden vorher zu benachrichtigen (oder, wenn das Relax-Paket erworben wurde, vor der Abholzeit);

59.2. Der Mieter kann die für die Abholung des Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen (angegeben in den Mietbedingungen der einzelnen Anbieter) nicht vorweisen;

59.3. Der Mieter versäumt es, ein akzeptiertes Zahlungsmittel und eine akzeptable Form der Kaution vorzulegen, in der Regel eine auf den vollen Namen des Hauptfahrers ausgestellte Kreditkarte mit einer ausreichenden Deckung, ohne zusätzliche Einschränkungen und mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Monaten nach dem Rückgabedatum; oder

59.4. Dem Mieter wird die Nutzung des Fahrzeugs verweigert, weil der Mieter auf einer schwarzen Liste steht oder weil er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss angekommen ist.

60. Der Mietwagenanbieter behält sich das Recht vor, die Herausgabe des Fahrzeugs an jeden Mieter zu verweigern, der nicht zur geplanten Zeit und mit allen erforderlichen Unterlagen, einem akzeptierten Zahlungsmittel und einer akzeptierten Form der Kaution ankommt. In der Regel ist dies eine Kreditkarte auf den vollen Namen des Hauptfahrers mit genügend verfügbaren Mitteln zur Deckung der Kaution. Wenn der Mieter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an der Mietwagenstation erscheint, behält sich der Mietwagenanbieter ebenfalls sich das Recht vor, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern.

ÄNDERUNGEN

61. Der Mieter kann seine Buchungspräferenzen ändern, indem er spätestens 48 Stunden vor dem Abholdatum/-zeitpunkt (oder, wenn das Relax-Paket gekauft wurde, vor dem Abholdatum/-zeitpunkt) eine Anfrage über den Bereich "Meine Buchung" auf der Website einreicht. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Änderungswünsche, die weniger als 48 Stunden vor dem Abholdatum/-zeitpunkt eingehen, nicht bearbeitet werden und das Unternehmen in diesem Fall nicht für Verluste oder Schäden haftet, die der Mieter erleidet.

62. Bitte beachten Sie, dass der Änderungsservice an sich kostenlos ist, jedoch Änderungen wie Abhol- und Rückgabeort, Fahrzeuggruppe, Mietdauer und persönliche Daten des Fahrers den Mietpreis beeinflussen können, wodurch sich dieser von dem im Buchungsvoucher angegebenen Mietpreis unterscheiden kann.

63. Wenn das Datum und/oder die Uhrzeit einer Buchung später als 48 Stunden vor der ursprünglichen Abholzeit geändert wird, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Dienstleistung oder des Mietpreises (wenn eine vollständige Buchung mit Vorauszahlung geleistet wurde).

64. Die Gesellschaft kann die Umsetzung von Änderungen nicht garantieren. Jede vom Mieter gewünschte Änderung tritt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft in Kraft.

65. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, die direkt zwischen dem Mietwagenanbieter und dem Mieter vereinbart wurden.

ABHOLUNG DES FAHRZEUGS

66. Der Mieter muss bei der Abholung des Fahrzeugs die folgenden Dokumente im Original (keine Kopien) vorlegen:

66.1. Buchungsvoucher ausgedruckt oder elektronisch (je nach Anforderungen des Mietwagenanbieters);

66.2. einen gültigen Führerschein aus dem Herkunftsland des Mieters. Dieser muss in dem jeweiligen Anmietland gültig sein;

66.3. einen internationalen Führerschein. Dieser kann von einigen Mietwagenanbietern als Ergänzung zum regulären Führerschein verlangt werden;

66.4. einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis (falls vom Mietwagenanbieter akzeptiert);

66.5. eine gültige Kreditkarte auf den Vor- und Nachnamen des Mieters (Hauptfahrers) mit ausreichenden verfügbaren Mitteln für die zu hinterlegenden Kaution;

66.6. andere Dokumente, die vom Mietwagenanbieter benötigt werden und im Buchungsvoucher erwähnt wurden.

67. Die Gesellschaft erstattet keine gezahlten Beträge und übernimmt keine Verantwortung, wenn der Mietwagenanbieter sich unter einem der folgenden Umstände weigert, das Fahrzeug einem Mieter zur Verfügung zu stellen:

67.1. No-Show;

67.2. Verspätung;

67.3. nicht genutzte Tage;

67.4. das Unvermögen, die im Paragraphen 66 aufgeführten Dokumente oder Gegenstände vorzulegen;

67.5. der Mieter nutzt das Fahrzeug entgegen den vom Autovermieter festgelegten Nutzungsbedingungen;

67.6. wenn der Mieter zuvor in die schwarze Liste des Mietwagenanbieters eingetragen wurde;

67.7. der Mieter erscheint unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an der Mietwagenstation, oder

67.8. zum Abholzeitpunkt besteht ein Problem, das dazu führt, dass dem Mieter das Fahrzeug verweigert wird, und der Mieter ruft uns zu diesem Zeitpunkt nicht an.

68. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für Wartezeiten im Büro des Mietwagenanbieters.

69. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietvertrag sorgfältig zu lesen, bevor er diesen beim Abholen des Mietfahrzeugs unterschreibt. Durch seine Unterschrift akzeptiert der Mieter alle im Vertrag vereinbarten Punkte und Gebühren.

70. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für Mietpreisänderungen, die zum Zeitpunkt der Abholung des Mietwagens aufgrund der Annahme zusätzlicher Dienstleistungen/Extras durch den Mieter (z. B. Zusatzversicherung, zusätzlicher Fahrer usw.) entstanden sind. Wenn der Mieter die Mietdauer verlängert, nachdem sie bereits begonnen hat, kann der Mietwagenanbieter dem Mieter alle Kosten für die Verlängerung der Mietdauer in Rechnung stellen. Der Mietwagenanbieter berechnet nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen lokalen Tarifen.

71. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für Mietpreisänderungen oder Zusatzkosten durch den Mietwagenanbieter, die dadurch entstehen, dass der Mieter gegen die vom Mietwagenanbieter festgelegten Regeln für die Nutzung des Fahrzeugs verstößt.

SELBSTBETEILIGUNGSSCHUTZ (VERFÜGBARKEIT JE NACH LAND)

72. Der Selbstbeteiligungsschutz ist eine zusätzliche Dienstleistung, welche der Mieter von der Gesellschaft erwerben kann, damit ihm der Betrag erstattet wird, der ihm für den Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugs im Rahmen seines Mietvertrags berechnet wird.

73. Durch den Selbstbeteiligungsschutz wird dem Mieter im Falle eines Schadens oder Diebstahls der Betrag der Selbstbeteiligung erstattet, der vom Mietwagenanbieter abgezogen oder von der Versicherungsgesellschaft in Rechnung gestellt wird (vorbehaltlich der in Paragraph 78 genannten Einschränkungen). Der Höchstbetrag der Entschädigung im Rahmen des Selbstbeteiligungsschutzes ist auf dem Voucher aufgeführt.

73.1. Der Selbstbeteiligungsschutz ist kein Finanz- oder Versicherungsprodukt und die Gesellschaft bietet keine Beratung zu Versicherungen oder persönliche Versicherungsempfehlungen in Bezug auf das Selbstbeteiligungsprodukt an. Die Gesellschaft kann Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen, um eine bewusste Entscheidung über Ihre Anmietung und den Erwerb vom Selbstbeteiligungsschutz zu treffen.

74. Der Selbstbeteiligungsschutz ist kein Ersatz für eine Unfallversicherung (Collision Damage Waiver, CDW). Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung, wenn eine CDW nicht im Mietpreis inbegriffen ist und der Mieter keinen gültigen Nachweis für seine eigene CDW vorlegen kann, wie vom Mietwagenanbieter gefordert und im Voucher erwähnt.

74.1. Der Selbstbeteiligungsschutz ist eine ergänzende Leistung, die keine bestehende Versicherungspolice des Mieters oder der Gesellschaft ersetzt oder verändert und keine Garantien oder Gewährleistungen bietet, die über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten hinausgehen. Der Mieter kann sich dafür entscheiden, den Selbstbeteiligungsschutz als einen zusätzlichen Dienst während der Mietzeit abzuschließen, doch ändert oder ersetzt dies keine weiteren Versicherungsprodukte, die der Mieter unabhängig davon abgeschlossen hat. Die Entscheidung für den Selbstbeteiligungsschutz ist freiwillig und basiert auf den individuellen Präferenzen und Anforderungen des Mieters.

75. Der Selbstbeteiligungsschutz kann bei der Buchung und bis zur Abholzeit erworben werden. Der Mieter kann den Selbstbeteiligungsschutz gegen eine Rückerstattung nicht später als der Abholtermin stornieren.

76. In den meisten Fällen müssen die Mieter eine Kaution hinterlegen, um den Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung des Mietwagenanbieters (CDW), den Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls zutreffend) und/oder Kraftstoff ganz oder teilweise abzudecken. Zu diesem Zweck muss bei der Abholung des Fahrzeugs eine gültige Kreditkarte auf den Vor- und Nachnamen des Hauptfahrers vorgelegt werden. Mieter, die den Selbstbeteiligungsschutz erworben haben, müssen diese Kaution ebenfalls in voller Höhe hinterlegen.

77. Der Selbstbeteiligungsschutz gilt für Risiken, die zum Buchugnszeitpunkt auf der Website angegeben sind. Diese Risiken sind auch im Abschnitt "Meine Buchung" auf der Website und auf dem dem Mieter zugesandten Voucher aufgeführt. Der Selbstbeteiligungsschutz deckt die folgenden Kosten im Zusammenhang mit dem Mietwagen bis zu den auf dem Gutschein angegebenen Höchstbeträgen:

77.1. Selbstbehalt/Selbstbeteiligung für Schäden;

77.2. Selbstbehalt/Selbstbeteiligung bei Diebstahl;

77.3. Kosten für Reparaturen an der Karosserie, dem Unterboden (mit Ausnahme mechanischer Teile), den Reifen, Felgen, dem Dach, der Windschutzscheibe, den Fenstern, den Spiegeln, den Schlössern und den Radkappen des Fahrzeugs, die auf einen Unfall zurückzuführen sind;

77.4. Abschleppkosten;

77.5. Ausgaben für Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen (ausgenommen mechanische Probleme);

77.6. Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Verlust des Mietwagenschlüssels oder mit dem Aussperren stehen (z.B. Kosten für Schlosserarbeiten oder die Lieferung eines Ersatzschlüssels);

77.7. Verwaltungsgebühren und Immobilisierungsgebühren (Gebühren, um den Mietwagenanbieter für den Verdienstausfall während der Reparatur des Fahrzeugs zu entschädigen).

78. Der Selbstbeteiligungsschutz deckt Folgendes nicht ab:

78.1. Extras/zusätzliche Dienstleistungen (Kindersitze, GPS, etc.);

78.2. Persönliche Gegenstände oder Wertsachen;

78.3. Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Mietvertragsbedingungen entstanden sind (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Betankung des Fahrzeugs mit dem falschen Kraftstoff, Fahren auf unbefestigten Straßen, Begehen eines Verkehrsverstoßes, Verstoß gegen das Gesetz, etc.);

78.4. Hotelkosten oder andere Auslagen;

78.5. Reinigungskosten oder Schäden an der Innenausstattung oder mechanischen Teilen des Fahrzeugs;

78.6. Jegliche Unterschiede in den Wechselkursen oder Bankgebühren;

78.7. Schäden, die durch unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse wie Krieg, Revolution, Terrorismus und Streiks, extreme Wetterereignisse oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme und Erdbeben entstehen;

78.8. Schäden Dritter.

79. Entschädigungsverfahren beim Selbstbeteiligungsschutz:

79.1. Um eine Entschädigung im Rahmen des Selbstbeteiligungsschutzes zu erhalten, muss ein Antrag innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Rückgabedatum oder dem Datum, an dem der Mietwagen eine Panne erlitten hat bzw. beschädigt oder gestohlen wurde, über die Seite Meine Buchung eingereicht werden. Es müssen elektronische Kopien folgender Dokumente vorgelegt werden:

79.1.1. Der bei der Abholung unterzeichnete Mietvertrag;

79.1.2. Das vom jeweiligen Mietwagenanbieter ausgestellte Dokument, in dem alle Schäden bei der Fahrzeugabholung oder -abgabe aufgeführt sind (Checkliste oder Bilder);

79.1.3. Rechnung(en) des Mietwagenanbieters, aus der (denen) hervorgeht, dass dem Mieter die Selbstbeteiligung, ein Teil davon oder weitere Gebühren in Rechnung gestellt wurden;

79.1.4. Der Kontoauszug des Mieters oder die Quittung, die die Zahlung der entsprechenden Schadensrechnung belegt;

79.1.5. Die PayPal- oder Bankkontodaten des Mieters, einschließlich des vollständigen Namen des Kontoinhabers, Kontonummer/IBAN, Name und Postanschrift der Bank, SWIFT-Code oder andere für internationale Bankzahlungen erforderliche Koordinaten (falls falsche Bankangaben vom Kunden angegeben werden, wird eine Gebühr von 50,- EUR von der Rückvergütung für jede wiederholte Überweisung berechnet, die nach dem Erhalt von korrigierten Bankdaten vorgenommen wurde);

79.1.6. Eine detaillierte Darstellung des Unfalls (möglichst mit Foto- und Videobeweisen);

79.1.7. Schriftlicher Polizeibericht (falls zutreffend oder falls der Mietvertrag dies erfordert).

79.2. Es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters, alle oben genannten Dokumente der Gesellschaft bereitzustellen.

80. Die Überprüfung und Erstattung im Rahmen des Selbstbeteiligungsschutzes dauert nach Eingang eines Antrags bis zu 28 Kalendertage. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, kann das Erstattungsverfahren um weitere 28 Kalendertage verlängert werden.

81. Wenn der Mieter die Gesellschaft nicht kontaktiert und keine Dokumente und Nachweise innerhalb der angegebenen Zeit zur Verfügung stellt, wird der Fall nicht berücksichtigt.

82. Falls der Mieter eine Entschädigung im Rahmen des Selbstbeteiligungsschutzes von der Gesellschaft erhalten hat und Anspruch auf eine zukünftige Rückerstattung durch den Mietwagenanbieter hat (z.B. wird festgestellt, dass der Mieter nicht der "schuldige" Fahrer war), muss der erhaltene Betrag an die Gesellschaft zurückgezahlt werden.

83. Im Falle eines betrügerischen Antrags oder der Verwendung betrügerischer Mittel oder Informationen, um eine Leistung im Rahmen der Vollkaskoversicherung zu erschleichen, verliert das vom Mieter abgeschlossene Produkt seine Gültigkeit, der gezahlte Betrag verfällt, und alle beantragten und erhaltenen Leistungen sind an die Gesellschaft zurückzugeben.

GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT

84. Der Buchungsvertrag, die Bedingungen und die E-Mail-Kommunikation, die ein integraler Bestandteil des Buchungsvertrags sind, unterliegen den Gesetzen der Republik Lettland und werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Lettland ausgelegt. Die Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit der Republik Lettland sind ausschließlich für die Beilegung von Forderungen oder Streitigkeiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Buchungsvertrag ergeben können.

ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN

85. Die Gesellschaft und der Mieter vereinbaren das Verfahren, nach dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden können.

86. Die Gesellschaft teilt dem Mieter die Änderungen und das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website mit und der Mieter kann sich mindestens 14 (vierzehn) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der neuen Fassung vertraut machen. Die Änderungen gelten auch für jene Buchungsdienstleistungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen stattgefunden haben und noch bestehen. Ist der Mieter mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er bis zum Datum des Inkrafttretens der Änderungen eine schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft über seine Uneinigkeit mit den Änderungen senden. Wenn die Gesellschaft bis zum Datum des Inkrafttretens der Änderungen keine schriftliche Mitteilung des Mieters erhalten hat, wird davon ausgegangen, dass der Mieter den Änderungen zugestimmt und sich verpflichtet hat, sie einzuhalten.

87. Die Gesellschaft kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich einseitig ändern, ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Mieter nicht als Verbraucher gemäß den lettischen Gesetzen gilt oder wenn eine entsprechende Änderung zugunsten des Kunden erfolgt, oder wenn darin technische Korrekturen vorgenommen werden.

88. Die aktuelle Version der Bedingungen ist auf der Website verfügbar.

HAFTUNG

89. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die Verpflichtungen aus den Mietwagenverträgen, die mit jedem Mieter und dem Mietwagenanbieter separat abgeschlossen wurden.

90. Das Unternehmen ist nicht für falsch eingetragene oder falsch geschriebene E-Mail-Adressen oder Fahrernamen oder falsche Telefonnummern oder Kreditkartennummern verantwortlich (und ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit zu überprüfen).

91. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die Entschädigung des Mieters für Schäden oder Verluste, die sich aus Handlungen oder Fahrzeugen des jeweiligen Mietwagenanbieters ergeben, die nicht dem Mietvertrag und/oder dem anwendbaren Recht entsprechen.

92. Falls Sicherheitskautionen gesperrt oder einbehalten wurden, wurden diese Transaktionen vom jeweiligen Mietwagenanbieter auf der Grundlage des zwischen dem Mietwagenanbieter und dem Mieter abgeschlossenen Mietwagenvertrags veranlasst. Die Gesellschaft als Buchungsunternehmen sperrt/bucht ab keine Kaution vom Konto oder von der Kreditkarte des Mieters.

93. Für den Komfort der Mieter können Formulierungen wie "Mietpreis", "Jetzt bezahlen", "Bei Ankunft bezahlen" auf der Website verwendet werden. Der Begriff "Jetzt bezahlen" bezeichnet den Dienstleistungspreis, während der Begriff "Bei Ankunft bezahlen" sich auf den Preis der obligatorischen Extras und vom Mieter gewählten Pflichtzusatzleistungen bezieht, der an den jeweiligen Mietwagenanbieter zu entrichten ist.

94. Bietet die Gesellschaft die Zahlung der Dienstleistung und der Miete an, handelt die Gesellschaft im Auftrag des jeweiligen Mietwagenanbieters über den Erhalt des Mietpreises (Buchung mit voller Vorauszahlung). Die Gesellschaft bietet jedoch keine Fahrzeugvermietung an und überweist den Mietwagenpreis an den jeweiligen Mietwagenanbieter.

95. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Buchung zu ändern. Diese Änderungen können durch die Gesellschaft oder den Mietwagenanbieter vorgenommen werden. In solchen Fällen informiert die Gesellschaft den Mieter so schnell wie möglich vor dem Abholdatum, und wenn die vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptiert werden können, wird dem Mieter eine volle Rückerstattung angeboten. Unter solchen Umständen übernimmt die Gesellschaft jedoch keine zusätzliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter durch solche Änderungen entstehen können.

KÜNDIGUNG

96. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen den Buchungsvertrag einseitig und sofort zu kündigen, indem sie den Mieter per E-Mail benachrichtigt:

96.1. falls Informationen oder Hinweise bezüglich der Insolvenz, der Pleite oder eines ähnlichen Status oder finanzieller Schwierigkeiten sowie illegaler Handlungen des jeweiligen Mietwagenanbieters bestehen;

96.2. falls ein Fehler (technischer oder menschlicher), verursacht durch die Gesellschaft oder den Mietwagenanbieter, aufgetreten ist, und wenn die Bereitstellung des angemieteten Fahrzugs aufgrund des jeweiligen Fehlers unmöglich oder äußerst schwierig wird;

96.3. falls der Mieter die vom Mietwagenanbieter durchgeführte Sicherheitskontrolle nicht bestanden hat.

97. Wenn die Gesellschaft den Buchungsvertrag kündigt, wird die Gesellschaft dem Mieter den für die Dienstleistung bezahlten Betrag, den Mietpreis (bei vollständiger Buchung mit Vorauszahlung) und den bezahlten Betrag für das Relax-Paket und den Selbstbeteiligungsschutz erstatten, wenn diese Leistungen vom Mieter bezahlt wurden. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für andere Ansprüche oder Beschwerden, einschließlich des Ersatzes von direkten oder indirekten Verlusten oder immateriellen Verlusten, Kosten und Ausgaben des Mieters im Zusammenhang mit diesem Buchungsvertrag und der Beendigung des Buchungsvertrages, sowie mit dem Abschluss einer neuen Buchungsvereinbarung aufgrund der gekündigten Vereinbarung.

DATENSCHUTZ

98. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass personenbezogene Daten des Mieters gemäß den in der Europäischen Union geltenden Datenschutzbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 verarbeitet werden. Die Gesellschaft stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Mieters gemäß einem rechtmäßigen Geschäftszweck verarbeitet werden, um die Erbringung der vom Mieter gewünschten Dienstleistung zu gewährleisten. Der Mieter muss zustimmen, dass:

98.1. die Gesellschaft berechtigt ist, um einen Buchungsservice anbieten zu können, die vom Mieter zur Verfügung gestellten persönlichen Daten und Kontaktinformationen (vollständiger Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und buchungsbezogene Informationen zu verarbeiten und an den Mietwagenanbieter zu übermitteln, damit dieser die angeforderten Mietwagenleistungen bereitstellen kann;

98.2. Die E-Mail-Adresse des Mieters wird vom Unternehmen verwendet, um die Buchungsbestätigung in Form eines Vouchers zu versenden, den Mieter über sein Buchungsguthaben und dessen Verfallsdatum zu informieren und den Mieter über wesentliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Richtlinien des Unternehmens zu informieren;

98.3. die Telefonnummer von der Gesellschaft verwendet wird, um Fragen zur Buchung zu klären, falls solche entstehen.

99. Umfassende Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die Art der gesammelten und verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Zwecke, zu welchen wie diese verwenden, die Speicherdauer und weitere Informationen sind in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt.

100. Es ist gestattet, diese Website für die Buchung von Mietwagen zu verwenden. Es ist verboten, diese Website für illegale Zwecke zu nutzen, um spekulative oder falsche Buchungen durchzuführen oder um Daten von Mietwagenanbietern oder deren Mietwagenangeboten zu erhalten. Durch die Annahme dieser Bedingungen stimmt der Mieter zu, diese Website nur für ihren rechtlichen Zweck zu nutzen.

ANSPRÜCHE UND BESCHWERDEN

101. Beschwerden des Mieters müssen innerhalb von 28 Tagen nach Rückgabe des Mietwagens über die Seite „Meine Buchung“ auf der Website oder an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft in K.Ulmana gatve 2, Riga, LV-1004, Lettland, gerichtet werden. Jede Beschwerde muss spätestens 28 Kalendertage nach der Fahrzeugrückgabe eingegangen sein. Die Gesellschaft wird keine Beschwerden bearbeiten, die nach diesem Zeitraum eingehen. Entspricht der Mieter der Verbraucherdefinition gemäß dem Verbraucherschutzgesetz der Republik Lettland, so hat der Mieter das Recht, eine Beschwerde innerhalb der nach dem jeweiligen Gesetz vorgesehenen Frist einzureichen.

102. Wenn sich die Beschwerde auf die Pflichten des Mietwagenanbieters bezieht, muss diese direkt an den Mietwagenanbieter gerichtet werden. Die Gesellschaft wird den Mieter, falls erforderlich, darüber informieren, wie die weitere Vorgehensweise ist.

103. Die Ansprüche werden innerhalb von 28 Kalendertagen ab dem Tag, an dem sie eingehen, überprüft, und zwar je nach Schwierigkeitsgrad des Falles.

104. Wenn innerhalb von 21 Kalendertagen keine Antwort auf eine unserer E-Mails vom Kunden erfolgt, wird der Fall automatisch und ohne Entschädigung geschlossen.

RELAX-PAKET (VERFÜGBARKEIT JE NACH LAND)

105. Der Mieter kann das Relax-Paket vom Unternehmen erwerben, um zusätzliche Dienstleistungen einschließlich weiterer Flexibilität mit seinem Buchungsvertrag zu erhalten.

106. Das Relax-Paket umfasst die folgenden Leistungen:

106.1. Der Mieter ist zu einer kurzfristigen Stornierung berechtigt, die ihm ermöglicht, die Buchung unmittelbar nach der Buchung und bis zur Abholzeit zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung des für das Relax-Paket gezahlten Betrags zu erhalten;

106.2. eine Rückerstattung des Betrags, der dem Mieter im Rahmen seines Mietvertrags für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt wird (nicht anderweitig durch die vom Mietwagenanbieter vereinbarte Deckung abgedeckt);

106.3. eine Rückerstattung der Kosten für Reparaturen an der Karosserie, dem Fahrgestell (ausgenommen mechanische Teile), den Reifen, den Rädern, dem Dach, der Windschutzscheibe, den Fenstern, Spiegeln, Schlössern und Radkappen des Fahrzeugs, die eine Folge einer Kollision sind;

106.4. eine Rückerstattung der Abschleppkosten;

106.5. eine Rückerstattung der Taxikosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen (ausgenommen mechanische Probleme);

106.6. eine Erstattung der Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Verlust des/der Schlüssel(s) oder dem Aussperren des Mietwagens stehen (z. B. Gebühren für einen Schlüsseldienst oder die Lieferung eines Ersatzschlüssels);

106.7. eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Schäden (ausgenommen andere Verwaltungsgebühren, beispielsweise für Verkehrsverstöße) und Immobilisierungsgebühren (Gebühren zur Entschädigung des Vermieters für den Verdienstausfall während der Reparatur des Fahrzeugs);

106.8. beschleunigte Unterstützung und vorrangige Antworten auf Anfragen des Support-Teams des Unternehmens; und

106.9. exklusive Angebote nur für Mitglieder für die nächste Buchung des Mieters, exklusiv für Käufer des Relax-Pakets verfügbar und nach dem Rückgabedatum verfügbar.

107. Das Relax-Paket wird vom Unternehmen bereitgestellt und kann vom Mieter nur als Gesamtpaket/Dienstleistung erworben werden. Die Leistungen sind nicht gesondert bepreist und können vom Mieter auch nicht gesondert erworben oder aus dem Relax-Paket herausgenommen werden.

108. Das Relax-Paket ist kein Finanz- oder Versicherungsprodukt und das Unternehmen bietet keine Versicherungsberatung oder Beratungsdienste oder personalisierte Versicherungsempfehlungen bezüglich des Relax-Pakets an.

109. Die Inklusivleistungen des Relax-Pakets ersetzen oder ändern keine bestehende Versicherungspolice, die der Mieter oder der Mietwagenanbieter bereits abgeschlossen hat, und es werden keine Garantien oder Gewährleistungen gewährt, die über die ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten hinausgehen. Der Mieter kann sich für den Erwerb des Relax-Pakets für seine Vorteile und Zusatzleistungen entscheiden, dies ändert jedoch nichts an oder ersetzt die vom Mieter unabhängig abgeschlossenen Versicherungsprodukte. Die Entscheidung zum Erwerb des Relax-Pakets ist freiwillig und basiert auf den individuellen Vorlieben und Anforderungen des Mieters. Darüber hinaus gilt nichts von dem, was im Relax-Paket enthalten ist, als Vollkaskoversicherung (Collision Damage Waiver, CDW) oder als Ersatz dafür. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung, wenn eine CDW nicht im Mietpreis enthalten ist und der Mieter keinen gültigen Nachweis seiner eigenen CDW vorlegt, wie vom Mietwagenanbieter gefordert und im Voucher angegeben.

110. Die im Rahmen des Relax-Pakets maximal mögliche Rückerstattung ist auf dem Voucher des Mieters angegeben.

111. In den meisten Fällen müssen Mieter beim Mietwagenanbieter eine Kaution hinterlegen, um alle oder einen Teil der zusätzlichen Kosten abzudecken, die während oder nach der Anmietung entstehen können (z. B. Kosten für die Fahrzeugreinigung, Treibstoffkosten, Kosten für Schäden oder Diebstahl)., usw.). Hierzu muss bei der Fahrzeugübernahme eine gültige Kreditkarte auf den Vor- und Nachnamen des Hauptfahrers vorgelegt werden. Mieter, die das Relax-Paket erworben haben, müssen diese Kaution ebenfalls in voller Höhe hinterlegen, wie von der Autovermietung verlangt.

112. Das Relax-Paket gilt nicht für Folgendes:

112.1. Extras/Zusatzleistungen (Kindersitze, GPS etc.);

112.2. Persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände;

112.3. Schäden, die entstanden sind, während der Mieter die Bedingungen des Mietvertrags oder die örtlichen Gesetze nicht eingehalten hat (Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, falsches Tanken des Fahrzeugs, Fahren im Gelände, Begehen eines Verkehrsverstoßes usw.);

112.4. Hotelkosten oder andere Auslagen;

112.5. Reinigungskosten oder Schäden am Fahrzeuginnenraum oder an mechanischen Teilen;

112.6. Bankgebühren oder etwaige Wechselkursunterschiede;

112.7. Schäden, die durch unvorhersehbare oder unkontrollierbare Ereignisse wie Krieg, Revolution, Terrorismus, Streiks oder Unwetter und Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Erdbeben usw. entstehen; oder

112.8. Schäden Dritter

113. Das Verfahren zum Erhalt einer Rückerstattung im Rahmen des Relax-Pakets ist wie folgt beschrieben:

113.1. Um eine Rückerstattung im Rahmen des Relax-Pakets zu erhalten, muss über die Seite „Meine Buchung“ innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Rückgabedatum oder dem Datum, an dem das Mietauto eine Panne hatte oder beschädigt oder gestohlen wurde, ein Antrag gestellt werden. Es müssen elektronische Kopien der folgenden Dokumente bereitgestellt werden:

113.1.1. Der Mietvertrag, den Sie bei der Abholung des Autos unterzeichnet haben;

113.1.2. Dokumentierte Beurteilung des Fahrzeugs durch die Autovermietung bei Abholung und Rückgabe (Checkliste oder Bilder);

113.1.3. Rechnung(en) der Autovermietung, aus der hervorgeht, dass dem Mieter der Selbstbehalt/Selbstbehalt, ein Teil davon und/oder andere Gebühren in Rechnung gestellt wurden;

113.1.4. Die Kreditkartenabrechnung, der Kontoauszug oder die Quittung(en) des Mieters, die die Zahlung der oben genannten Rechnung(en) belegen;

113.1.5. Die PayPal- oder Bankkontodaten des Mieters, einschließlich des vollständigen Namens des Kontoinhabers, der Kontonummer/IBAN, des Namens und der Adresse der Bank, des SWIFT-Codes und aller anderen Informationen, die für eine internationale Überweisung erforderlich sind (wenn der Mieter falsche Bankdaten angibt, wird eine Gebühr von Für jede erneute Überweisung, die vor Erhalt der korrekten Bankdaten erfolgt, werden 50 EUR vom Entschädigungsbetrag abgezogen;

113.1.6. Eine detaillierte Darstellung des Vorfalls (wenn möglich einschließlich Foto- und Videobeweis); und

113.1.7. Schriftlicher Polizeibericht (sofern auf den Unfall anwendbar oder laut Mietvertrag zwingend erforderlich).

113.2. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dem Unternehmen alle oben genannten Dokumente zur Verfügung zu stellen.

114. Der Untersuchungs- und Zahlungsvorgang für das Relax-Paket nach Eingang einer Anfrage dauert bis zu 28 Kalendertage. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, kann sich der Zahlungsvorgang um weitere 28 Kalendertage verlängern.

115. Wenn der Mieter das Unternehmen nicht kontaktiert und innerhalb der angegebenen Frist keine Dokumente oder Nachweise vorlegt, wird die Anfrage nicht berücksichtigt und es erfolgt keine Rückerstattung.

116. Für den Fall, dass der Mieter eine Rückerstattung im Rahmen des Relax-Pakets des Unternehmens erhalten hat und Anspruch auf eine zukünftige Rückerstattung durch den Autovermieter hat (z. B. wenn festgestellt wird, dass der Mieter nicht der „schuldhafte“ Fahrer war), gilt das Relax-Paket Der erhaltene Rückerstattungsbetrag muss an das Unternehmen zurückerstattet werden.

117. Im Falle einer betrügerischen Anfrage oder der Verwendung betrügerischer Mittel oder Informationen, um eine Rückerstattung im Rahmen des Relax-Pakets zu erhalten, wird das Relax-Paket ungültig, der gezahlte Betrag verfällt und alle beantragten und erhaltenen Rückerstattungen müssen an das zurückerstattet werden Unternehmen.

Der aktuellste Stand: 01.02.2024

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